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Tierhüterhaftpflichtversicherung für ein Pferd

Wenn Pferde anderer Pferdehalter im eigenen Stall oder auf der eigenen Weide untergebracht werden, kann eine Tierhüterhaftpflichtversicherung für Pferde sinnvoll sein. Im Unterschied zu Pferdehaltern sind Tierhüter in der Regel nur haftbar, wenn sie für entstandene Schäden durch unvorsichtiges oder leichtfertiges Handeln verantwortlich sind. Wenn beispielsweise das Weidetor nicht richtig geschlossen oder der Elektrozaun nicht unter Strom gesetzt wurde und die ausgebrochenen Pferde einen Verkehrsunfall verursachen.

Haftungsansprüche gegenüber Tierhütern

Als Pensionspferde gelten alle Pferde, die in einem fremden Reitstall untergebracht sind. Denn viele Pferdebesitzer haben weder einen eigenen Stall, noch eine eigene Wiese und damit keine Möglichkeit, das eigene Pferd bei sich unterzubringen. Stattdessen steht es gegen ein Entgelt beispielsweise bei einem Reitverein, Landwirt oder in einem gewerblichen Reitstall. Und vermutlich übernimmt dieser z.T. auch die Fütterung und Pflege des Pferdes.

Selbst wenn nun keine weiteren Leistungen vereinbart sind, wird die "Pferde-Pension" dabei im Sinne des BGB zum "Tierhüter". Richtet das eingestellte Pferd nun einen Schaden an, kann das Haftungsrisiko, das normalerweise bei Pferdehaltern liegt, nun unter bestimmten Umständen auf den Tierhüter übergehen. Sollte beispielsweise das Pferd von der Koppel ausbrechen und einen (Verkehrs-)Unfall verursachen, können sowohl Tierhalter als auch Tierhüter bei den Haftpflichtansprüchen verantwortlich gemacht werden. An dieser Stelle sichert Sie je nach Sachlage in der Regel die Tierhüterhaftpflichtversicherung oder die Pferdehaftpflichtversicherung ab.

Sofern es sich nicht um ein Erwerbstier zur Einkommenserzielung handelt, haften Pferdehalter nach der sogenannten Gefährdungshaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Die Verschuldungsfrage spielt dabei in der Regel keine Rolle, da es reicht, dass der Schaden ursächlich auf das Pferd zurückzuführen ist. Tierhüter dagegen haften aus einem sogenannten "vermuteten Verschulden", was bedeutet, dass sie beweisen müssen, dass das Pferd ordnungsgemäß und sorgfältig untergebracht und beaufsichtigt wurde. An diesen Entlastungsbeweis werden strenge Anforderungen gestellt. Dieses Risiko kann nicht an Pferdehalter übertragen werden, auch wenn das fälschlicherweise manchmal angenommen wird.

Faktisch können also sowohl Pferdehalter als auch Pferdehüter für Schäden in Haftung genommen werden. Während Halter die Haftpflichtrisiken mit einer Pferdehaftpflicht absichern können, gibt es für Hüter die sogenannte Tierhüterhaftpflichtversicherung.

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