Reitlehrer sind nicht nur persönlich sehr unterschiedlich, auch die Funktion kann ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Es gibt Reitlehrer die nur mal kurz Bekannten ein paar Kniffe zeigen, mobile Reitlehrer, die regelmäßig Stunden geben und beim Reitverein angestellte Reitlehrer. Für die Reitlehrerhaftpflicht ist das sehr wichtig. Fällt nun aber während einer Reitstunde ein Schüler bzw. eine Schülerin vom Pferd, wer haftet dann? Grundsätzlich werden Reitlehrer dann haftbar gemacht, wenn durch ihr Verschulden Personen- oder Sachschäden entstehen. Durch die vielfältigen Lehrer-Schüler-Verhältnisse sind die Haftungsrisiken bei Unfällen während der Reitstunde jedoch sehr fallabhängig.
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