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Sattelversicherung

Sattel/Sättel einschließlich des Reitzubehörs außer Haus
Für Hausratsachen, die der Ausübung eines Sports (z.B. Reitsport) dienen, gelten im Rahmen der Außenversicherung versicherte Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, oder die deren Gebrauch dienen, weltweit automatisch mitversichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Die Entschädigung ist pauschal auf EUR 10.000,00 begrenzt.

Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sattel/Sättel einschließlich Reitzubehör des weltweit, im verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnliches reicht nicht. Der Versicherer leistet Entschädigung für die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen durch Diebstahl. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

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