G&P Versicherungsmakler Berlin betreut bereits seit über 30 Jahren eine große Anzahl von Hundebesitzern, Hundevereinen sowie Tierschutzvereinen im gesamten Bundesgebiet. Aufgrund dieser Erfahrung konnten wir auch Rahmenverträge zur Hundehaftpflicht mit preiswerten Sonderkonditionen entwickeln.
Somit können wir Ihnen als Mitglied im EFD - Eurasier Freunde Deutschland e.V. eine umfangreiche Hundehaftpflicht bereits zum Jahresbeitrag von 37,49 EUR für den ersten Hund anbieten. Jeder weiterer Hund dann sogar nur noch 33,92 EUR.
Für die Eurasier Hundezüchter bieten wir unsere Zwingerhaftpflichtversicherung zum Jahresbeitrag von 80,69 EUR für bis zu 4 Stammhunde inklusive der Welpen an.
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite - und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird. Wer zahlt dann diesen Schaden?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unterliegt: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Das heißt im Klartext: Schädigt Ihr Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so sind Sie als Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Die Hundehaftpflicht stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Weitere Leistungen im Schadenfall sind:
⇒ Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,
⇒ Wiedergutmachung des Schadens,
⇒ Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,
⇒ in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Man kann sich nicht immer mit jedem einig sein. Gut, dass unsere Hundehaftpflicht-Versicherung eine passive Rechtsschutzfunktion beinhaltet. Sie prüft, ob die Forderungen gegen Sie gerechtfertigt sind, und wehrt diese, falls nötig vor Gericht, ab.
In der Regel geht bei Rechtsstreitigkeiten bei Hundehaltern oft kein Haftpflichtschaden voraus. Gerade jetzt ist ein spezialisierter Rechtsbeistand entscheidend. Daher ist bei unserem Sondertarif OPTIMAL zur Hundehaftpflicht automatisch eine Hundehalter-Rechsschutzversicherung integriert. Nachstehend einige Informationen und Schadenbeispiele für Sie als Hundehalter:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz:
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Einem unerfahrenen Besucher auf einem Hundevereinsplatz, in dem der Versicherungsnehmer seinen Hund untergebracht hat, ist langweilig und er füttert den Hund des Versicherungsnehmers. Der Hund erleidet eine Lebensmittelvergiftung und muss tierärztlich behandelt werden. Der Versicherungsnehmer macht die Behandlungskosten bei dem Schädiger geltend.
b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten in Bezug auf das versicherte Tier, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart a) enthalten ist.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer beauftragt einen Spezialisten mit der Krallenpflege seines Hundes. Aufgrund einer fehlerhaften Behandlung entwickelt sich eine Entzündung, die tierärztliches Eingreifen erfordert. Der Versicherungsnehmer will die Tierarztkosten von dem Spezialisten der Krallenpflege ersetzt bekommen.
c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Die Stadt ist der Auffassung, dass der Mischlingshund des Versicherungsnehmers ein Listenhund sei, weswegen eine höhere Hundesteuer anfällt. Der Einspruch gegen den Hundesteuerbescheid bleibt erfolglos, der Versicherungsnehmer will klagen.
d) Verwaltungs-Rechtsschutz:
im Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer beantragt eine Befreiung vom geltenden Leinenzwang. Sein Hund ist krank und verträgt weder ein Halsband noch ein Geschirr. Dieses wird auch tierärztlich bestätigt. Das Ordnungsamt lehnt ab, weil es keinen Präzedenzfall schaffen will. Der Versicherungsnehmer klagt beim Verwaltungsgericht.
e) Straf-Rechtsschutz:
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Kinder nähern sich dem Hund des Versicherungsnehmers, um ihn zu streicheln. Der Hund eschreckt sich und verletzt ein Kind. Die Eltern des Kindes zeigen den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen an. Er hätte verhindern müssen, dass sich die Kinder dem Hund nähern.
f) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer lässt seinen Hund frühmorgens ohne Leine im Stadtpark laufen, obwohl dort Leinenzwang vorgeschrieben ist. Ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde will nun ein Exempel statuieren und erlässt einen Bußgeldbescheid.
In unserem Sondertarif OPTIMAL zur Hundehaftpflicht haben wir unter anderem folgende Leistungen prämienfrei mitversichert:
⇒ Mietsachschäden an mobilen Gegenstände in Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen
⇒ Schäden an gemieteten Hundeanhängern/Schlitten
⇒ Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen PKW
⇒ Forderungsausfalldeckung
⇒ Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung
⇒ Hüten durch dritte Personen (Tierhüter) inkl. Schäden am Tierhüter
⇒ Einschluss von Welpen im ersten Lebensjahr
⇒ es besteht KEIN Leinen-/Maulkorbzwang
⇒ Schäden durch gewollten sowie ungewollten Deckakt
⇒ tierische Ausscheidungen
⇒ Hunderennen und Hundeschlittenrennen
⇒ Teilnahme an Hundevereins-Veranstaltungen sowie Hundeprüfungen
⇒ kein Deckungsnachteil gegenüber Wettbewerbstarifen
⇒ Teilnahme inkl. Training beim Hundesport z.B. Agility, Obedience, Flyball, DogFrisbee, Dogdancing, CaniCross
⇒ unentgeltlicher Einsatz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
⇒ Auslandsaufenthalte weltweit inkl. Kautionsleistung
Den ausführlichen Leistungsvergleich unserer Tarife finden Sie auf der Seite 2 unseres Antrages zur Hundehaftpflicht.
Unser Highlight:
Vergleich Hundekrankenversicherung
Schnell können die Kosten für die Behandlung eines Hundes in die Höhe schießen und manchen Hundefreund in die Enge treiben. Hier ist eine Hundekrankenversicherung von Vorteil. Kein Hundehalter möchte in die Situation kommen, die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung / Operation auf Grund der eigenen finanziellen Möglichkeiten treffen zu müssen. Die Hundekrankenversicherung übernimmt für Sie die Behandlungs- und/oder Operationskosten und gibt Ihnen die Freiheit und den Raum die richtige Entscheidung für Ihren Gefährten zu treffen.
Mit unserem Vergleich zur Hundekrankenversicherung haben Sie schnell und einfach die Möglichkeit, den passenden Tarif für Ihren Hund zu berechnen und auch gleich online abzuschliessen. Von der reinen Absicherung der Operationskosten über die Hunde-Operationskostenversicherung ab monatlich 6,90 EUR bis hin zur exklusiven Hunde-Krankenvollversicherung ab monatlich 29,90 EUR.
Im tierärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, seinen Hund für den Ernstfall abzusichern: Eine Hunde-Krankenversicherung - die praktisch alles abdeckt - oder eine reine Hunde-Operationskostenversicherung, ausschließlich für Operationskosten.
Es gibt nur eine kleine Anzahl von Versicherern, welche eine Hundekrankenversicherung und Hunde-Operationskostenversicherung auf dem deutschen Markt anbieten. Die Unterschiede hingegen sind teilweise erheblich. Bei der Auswahl der richtigen Hundekrankenversicherung muss man viele Kriterien berücksichtigen,
Welche Kriterien sollten beachtet werden?
Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Hat man aber seinen Hund einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-Operationskostenversicherung ein Hundeleben lang in Anspruch nehmen. Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-Operationskostenversicherung liegt je nach Versicherer zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt in der Regel allerdings für die Behandlung von Unfällen.
Zu beachten ist auch bei den jeweiligen Tarifen der Versicherer die Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Hunde-Krankenversicherung zwischen 250,00 EUR und 3.600,00 EUR liegen kann, in der reinen Hunde-Operationskostenversicherung zwischen 1.500,00 EUR und 3.600,00 EUR.
Jedoch gibt es auch Tarife zur Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-Operationskostenversicherung mit Versicherungsschutz ohne Kostenbegrenzung bzw. ohne Jahreshöchstentschädigungsgrenze. Bei manchen Anbietern erhöht sich auch die Kostenübernahme pro Jahr, sofern man die Krankenversicherung im vorherigen Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen hat.
Die Tierärzte erstellen anhand einer festgelegten Gebührenordnung ihre Rechnungen: der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dort sind alle Gebührensätze enthalten, nach denen der Tierarzt oder die Tierklinik die Diagnostik, Behandlung und Operationen abrechnen kann.
Jeder Behandlung ist ein bestimmter Betrag zugeordnet. Der Tierarzt kann jedoch frei entscheiden, wie oft er diesen Betrag abrechnet. Dabei wählt er zwischen dem 1-fachen, 2-fachen, 3-fachen oder sogar 4-fachen Satz.
Bei komplizierten Operationen oder Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten wird häufig der 2-fache Satz abgerechnet. In Spezialkliniken sowie bei Notdiensteinsätzen erfolgt die Abrechnung nicht selten zum 3-fachen bis 4-fachen Satz der Gebührenordnung. Es gilt: Tierärzte müssen im Notdienst mindestens den 2-fachen GOT-Satz für ihre Leistungen abrechnen und dürfen maximal den 4-fachen GOT-Satz abrechnen.
Die Gebührenordnung für Tierärzte beinhaltet keine Medikamente, Laborleistungen oder Hilfsmittel. Diese wird der Tierarzt nach einer Operation oder Behandlung eventuell gesondert in Rechnung stellen.
Hausratversicherung
Mit jeder Anschaffung haben Sie mehr zu verlieren - Bei den meisten Menschen steckt ein Großteil ihres Vermögens bereits im Hausrat. Doch dieses Vermögen kann schneller als man denkt in Flammen aufgehen, Wasserschäden erleiden oder Dieben in die Hände fallen. Von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr wird Ihr Zuhause wertvoller. Schauen Sie sich um, was in letzter Zeit hinzugekommen ist und was das alles gekostet hat: nicht nur Möbel, elektrische Geräte, auch Bücher, Kleidung und Geschirr. Oder denken Sie an die Fahrräder vor der Tür, den Wein im Keller oder die vergessenen Schätze auf dem Dachboden. Der Wert Ihres Hausrates wächst ständig.
Privathaftpflicht
Ein Leben lang haften? Damit aus einer kleinen Unachtsamkeit keine Katastrophe wird, gibt es die Privathaftpflichtversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen schützt. Ein kleiner Fehltritt und Nachbars Scheibe geht zu Bruch. Im Handumdrehen fällt das Rotweinglas auf den teuren Teppich von Bekannten. Oder durch eine überlaufende Badwanne in Ihrer Wohnung bekommen auch die Nachbarn nasse Füße. Auch wenn man einfach mal nur einen schlechten Tag hat - man haftet für diese Schäden mit seinem Einkommen und Vermögen. Denn wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften – und zwar mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Rechtsschutzversicherung
Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen kann Zeit und Geld kosten - Stellen Sie sich einmal vor: Ihr Vermieter klagt mit Eigenbedarf, in Ihrem Urlaub wird aus dem gebuchten Meeresblick ein Blick auf eine Baustelle, Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen unzulässigerweise oder ein Unfallgegner bestreitet seine Schuld. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern. Doch Gerichtsverfahren können viel Zeit und Geld kosten, bei ungewissem Ausgang. Mit einer Rechtsschutzversicherung brauchen Sie aus finanziellen Gründen nicht auf Ihr gutes Recht zu verzichten
Unfallversicherung
Was leistet eine Unfallversicherung? Die Unfallversicherung gilt für Unfälle - soweit nichts anderes vereinbart - auf der ganzen Welt und rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit. Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt. Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen, Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert. Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wohngebäudeversicherung
Das eigene Haus ist oftmals das größte Vermögen einer Familie. Dieses kostbare Gut kann leicht in Gefahr geraten, beispielsweise durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel. In Zeiten des Klimawandels ist es empfehlenswert, sich auch umfassend vor Naturereignissen wie Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen zu schützen. Mit der Wohngebäudeversicherung erhalten Sie einen umfassenden Schutz für Ihr Wohneigentum. Daher sollte Ihr Ein- und Zweifamilienhäuser zuverlässig gegen die finanziellen Folgen dieser Gefahren absichern sein.
Autoversicherung
Das passende für jeden Typ - Denn jetzt können Sie die Autoversicherung „maßgeschneidert für Sie" online berechnen. Alle Leistungen und Rabatte werden auf Ihren Typ und Ihr Fahrzeug zugeschnitten, und Sie erhalten Ihr passendes Angebot - schnell und individuell. Auch für unsere Biker bieten wir einen umfangreichen Leistungsvergleich zur Motorradversicherung an. Die Fahrzeuggruppe der Quad, ATV und LOF können wir über unsere Quadversicherung entsprechend günstig versichern. Auch die Beiträge für Wohnmobile oder Anhänger können Sie vergleichen. Sie benötigen eine eVB-Nummer zur Fahrzeugzulassung, rufen Sie uns an.