Im Prinzip jeder. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist des wichtigste Kapital. Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können. Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause.Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger kleinere und größere Unfälle.
Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen sind über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle).
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit. Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt. Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert. Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:
Invalidität:
Wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Invalidität), erfolgt eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mit dieser Leistung können Sie z.B. notwendige Anschaffungen, bauliche Veränderungen oder Umschulungsmaßnahmen finanzieren.
Todesfallsumme:
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die versicherte Todesfall Leistung fällig. Sofern nichts anderes bestimmt wird, kommen im Erbfall die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung
Krankenhaustagegeld:
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag in der vereinbarten Höhe gezahlt, an dem sich die versicherte Person wegen eines Unfalles in vollstationärer Behandlung in einem Krankenhaus befindet - längstens jedoch für 2 Jahre. Damit können zusätzliche Kosten (z.B. für die Übernachtung einer Begleitperson im Krankenhaus) finanziert werden, die während des Aufenthaltes anfallen, jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Genesungsgeld:
Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall-Krankenhaustagegeld bezogen hat, erhält er das vertraglich vereinbarte Genesungsgeld.
Übergangsleistung:
Oft kann der Invaliditätsgrad erst nach Abschluss der Heilbehandlung festgestellt werden. Die Übergangsleistung soll helfen, den langwierigen Genesungsprozess zu überbrücken. Wenn Sie nach Ablauf von 6 Monaten noch mehr als 50 % beeinträchtigt sind, erhalten Sie Übergangsleistungen für die Inanspruchnahme von Heilbehandlungen.
Unfallrente:
Diese monatliche Rente wird lebenslang ab einem unfallbedingten dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent gezahlt. Mit dieser Leistung können Sie Einkommenseinbußen auffangen und laufende Ausgaben finanzieren, wie z.B. für Haushaltshilfen und Pflegepersonal.
Bergungs- und Transportkosten:
Die Unfall-Versicherung übernimmt die verschiedenen Leistungen bis zu einen mit der Versicherung vertraglich geregelten Höchstbetrag. Zu diesen Leistungen gehören in der Regel
- Bergung und Transport
- Kosten die während des Transports zu einem Krankenhaus entstehen
- Rückfahrt des Verletzten zum Heimatort
- Überführung im Todesfall
Die Bergung und Suche eines Verletzten nach einem Unfall wird in der Regel von staatlichen Organisationen wie der Bergwacht oder dem Seenotrettungsdienst übernommen.
Kosmetische Operationen: Unfallbedingte Beeinträchtigungen im äußeren Erscheinungsbild werden nach Abschluss der Heilbehandlung in einem bestimmten und vereinbarten Umfang von der Versicherung übernommen.
Kurkostenbeihilfe:
Diese Leistungsart der privaten Unfallversicherung wird von Versicherern auf Basis der Besonderen Bedingungen angeboten und kann beitragspflichtig mitversichert werden.
Ist diese Leistung eingeschlossen, übernimmt der Versicherer bei einer unfallbedingten Kur, die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis in Anspruch genommen wird, die Mehrkosten, für die der gesetzliche Unfallversicherungsträger nicht aufkommt.