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Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?
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Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehrviel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen! Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.
die Auslandsreisekrankenversicherung bietet u.a.:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
- Verschiedene Assistance-Leistungen wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen, Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.
Bitte beachten Sie:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
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Was ist eine Reiserücktrittskostenversicherung?
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Als Frühbucher oder auch als Familie mit kleinen Kindern müssen Sie immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen. Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten bei:
- Tod, schwerer Krankheit oder unerwartete schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
- Die Würzburger erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
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Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
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Sie fahren in den Alpen Fahrrad und stürzen - der Arm ist gebrochen - und der Urlaub ist für Sie vorbei. Oder ein naher Angehöriger daheim erkrankt schwer, und Sie müssen nach Hause, um sich um ihn zu kümmern. Neben Stress und Aufregung bleibt dann vom einstigen Traumurlaub nur der Frust über die verpassten Urlaubstage, die Sie bereits bezahlt haben. Zumindest den Ärger über den finanziellen Verlust können Sie sich mit einer so genannten Reiseabbruchversicherung ersparen.
Die Reiseabbruchversicherung ist eine sinvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung. Sie bewahrt Sie vor einem finanziellen Verlust, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund vorzeitig beenden müssen. Konkret heißt das: Brechen Sie Ihren Urlaub zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall ab, erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten Übernachtungen im Hotel.
Darüber hinaus sichern Sie sich mit einer Reiseabbruchversicherung die Erstattung eventueller Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise entstehen können, zum Beispiel wenn statt eines Charter- nur eine Linienflug möglich ist.
Bitte beachten Sie: die Reiseabbruchversicherung kann als Option zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden
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Was ist eine Reisegepäckversicherung?
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Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz rund um Ihre Reise ab.
Wie schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Der Verlust einer Golfausrüstung kann beispielsweise in die Tausende gehen. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung den finanziellen Verlust aus.
Versichern können wir Ihr Gepäck auf allen Urlaubsreisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Je nach Wert Ihres Gepäcks bieten wir Ihnen drei Stufen des Versicherungsschutzes an: 1.500 (economy), 3.000 (business) oder 4.500 EURO (first) mit entsprechend angepassten Prämien.
Bitte beachten Sie: Wir bieten die Reisegepäckversicherung nur als Option zusammen mit einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer Reiserücktrittskostenversicherung an.
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Was ist eine Reiseunfallversicherung?
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Von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie bei einem Unfall, der Ihnen im Urlaub zustößt keine Leistungen.
Hier benötigen Sie anderweitig Versicherungsschutz, z.B. über eine Reiseunfallversicherung. Diese schützt Sie auf Ihrer Reise, 24 Stunden – rund um die Uhr!
Die häufigsten Unfälle im Urlaub passieren z.B. beim Baden, im Hotel oder beim Sport. Die Reiseunfallversicherung schützt Sie bei einem Unfall und dessen möglichen wirtschaftlichen Folgen während einer Reise.
Versichern können wir Ihr Gepäck auf allen Urlaubsreisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Je nach Wert Ihres Gepäcks bieten wir Ihnen drei Stufen des Versicherungsschutzes an: 1.500 (economy), 3.000 (business) oder 4.500 EURO (first) mit entsprechend angepassten Prämien.
Versicherte Leistungen:
- Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- €
- Versicherungssumme bei Tod 15.000,- €
Geltungsbereich:
Weltweit, für eine Person und eine touristische Reise (kein Versicherungsschutz besteht bei beruflich bedingten Reisen)
Versicherungsdauer:
bis maximal 8 Wochen