Vereinshaftpflicht für einen Hundeverein

Vereinshaftpflicht für einen Hundeverein

Bitte wählen Sie die gewünschte Versicherungssummen:

Kombination 1
Versicherungssumme Personen- & Sachschäden 3.000.000,00 €
Versicherungssumme Vermögensschäden: 100.000,00 €
Kombination 2
Versicherungssumme Personen- & Sachschäden 5.000.000,00 €
Versicherungssumme Vermögensschäden: 100.000,00 €

Bitte geben Sie die Anzahl der Mitglieder an:

  Ab 200 Mitglieder bitte auf Anfrage!

Beiträge:

Jahresbeitrag bis 100 Mitglieder
jedes weitere Mitglied
Jahresbeitrag gesamt
Alle Beiträge inkl. 19% Versicherungssteuer

G&P Erstinformation nach § 15 VersVermV

Vereinshaftpflicht für einen Hundeverein * Kosten und Leistungen im Vergleich * Günstig und Gut * Die besten Angebote am Markt *

Auch als Hundeverein sind Sie gewissen Risiken ausgesetzt. Gerne informieren wir Sie ausgiebig zu den Leistungen der Angebote zu dieser speziellen Hundevereinsversicherung. Ein Auszug daraus:

- keine Selbstbeteiligung im Schadensfall

und mitversichert sind:

- das Haftungsrisiko aus der Durchführung von vereinstypischen Veranstaltungen, auch an fremden Orten

- die ausschließlich dem Vereinszweck dienenden Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten

- die ehrenamtliche Tätigkeit von Hundetrainer (nur für den versicherten Verein!)

Vereinshaftpflicht für einen Hundeverein online oder gemeinsam unter 030 / 34 34 61 61 vergleichen!

Warum überhaupt eine Vereinshaftpflicht für Hundevereine?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.

Jeder haftet unabhängig vom Verschulden!

in unbegrenzter Höhe,

mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,

bis zu einer Dauer von 30 Jahren,

für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Folgen von Haftpflichtschäden:

eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher,

ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Wir schließen diese Lücke!

Die Hundehaftpflicht stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Die angebotene Hundehaftpflicht geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.

Leistungen im Versicherungsfall:

Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,

Wiedergutmachung des Schadens,

Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,

in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.

Besonderen Highlights der G&P Vereinshaftpflicht für Hundevereine:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins.
Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang:

versicherte Personen: Vorstand, beauftragte Vereinsmitglieder, Mitglieder bei Betätigung anlässlich von Veranstaltungen im Interesse und für Zwecke des Vereins, Angestellte und Arbeiter

Haus- und Grundstückshaftpflicht für (die ausschließlich Vereinszwecken dienen, z.B. Turn- und Spielplätzen):
a) Grundstücke (z.B. Hundeübungsplatz),
b) Gebäude (z.B. Vereinsheim),
c) Räumlichkeiten (z.B. gemietete Räume für Versammlungen),

Bauherrenhaftpflicht bis 50.000,00 Euro

Mitgliederversammlungen,

Vereinsfestlichkeiten

interne und offene Wettbewerbe,

sowie sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen,

Umweltbasis- und Umweltregressversicherung,

Alle Leistungen gelten ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall!

  • Zwingerhaftpflicht
  • Kfz Versicherung
  • Reiseversicherung
  • Pferdehaftpflicht
  • Hundehaftpflicht
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