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Unsere besonderen Highlights zur Vereinshaftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hundeverein und Hundesportverein. Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang:
⇒ versicherte Personen: Vorstand, beauftragte Vereinsmitglieder, Mitglieder bei Bestätigung anlässlich von Veranstaltungen im Interesse und für Zwecke des Vereins, Angestellte und Arbeiter
⇒ Mitversichert ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Hundetrainer nur für den versicherten Verein. Diese sind selbst Vereinsmitglied im versicherten Verein.
⇒ Haus- und Grundstückshaftpflicht für (die ausschließlich Vereinszwecken dienen, z.B. Turn- und Spielplätzen):
⇒ a) Grundstücke (z.B. Hundeübungsplatz),
⇒ b) Gebäude (z.B. Vereinsheim),
⇒ c) Räumlichkeiten (z.B. gemietete Räume für Versammlungen),
⇒ Bauherrenhaftpflicht bis € 50.000,00
⇒ Mitgliederversammlungen,
⇒ Vereinsfestlichkeiten,
⇒ interne und offene Wettbewerbe,
⇒ sowie sonst sich aus dem gewöhnlichen satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen,
⇒ Mietsachschäden an Räumen undGebäuden durch Brand, Explosion, Leituungs und Abwsser
⇒ Datenschutzgesetz und Internethaftpflicht
⇒ aus dem Besitz und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen
⇒ a) Kfz-Anhänger auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
⇒ b) Kraftfahrtzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
⇒ c) selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
⇒ d) Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
⇒ Umweltbasis- und Umweltregressversicherung,
⇒ Umweltschadenversicherung (Basis-, Regress- & Produktrisiko ohne Zusatzbausteine 1 & 2)