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Vereinshaftpflicht für Hundevereine

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Versicherungssumme Personen- & Sachschäden3.000.000,00 €
Versicherungssumme Vermögensschäden:100.000,00 €
Versicherungssumme Personen- & Sachschäden5.000.000,00 €
Versicherungssumme Vermögensschäden:100.000,00 €

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Ab 200 Mitglieder bitte auf Anfrage!

Beiträge:

Jahresbeitrag bis 100 Mitglieder:
jedes weitere Mitglied:
Jahresbeitrag gesamt:
Alle Beiträge inkl. 19% Versicherungssteuer

Das Wichtigste auf einen Blick...

Personenschäden:
Sachschäden:
Vermögensschäden:
Selbstbeteiligungkeine
Haftungsrisiko aus der Durchführung von vereinstypischen Veranstaltungen, auch an fremden Orten
mitversichert
ausschließlich dem Vereinszweck dienende Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten
mitversichert
die ehrenamtliche Tätigkeit von Hundetrainer (nur für den versicherten Verein!)
mitversichert
Vertragslaufzeit:
1 Jahr (stillschweigende Verlängerung)

Dokumente

Weitere Informationen zum gewählten Tarif:

Unsere besonderen Highlights zur Vereinshaftpflicht 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hundeverein und Hundesportverein. Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang:

⇒ versicherte Personen: Vorstand, beauftragte Vereinsmitglieder, Mitglieder bei Bestätigung anlässlich von Veranstaltungen im Interesse und für Zwecke des Vereins, Angestellte und Arbeiter
⇒ Mitversichert ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Hundetrainer nur für den versicherten Verein. Diese sind selbst Vereinsmitglied im versicherten Verein.
⇒ Haus- und Grundstückshaftpflicht für (die ausschließlich Vereinszwecken dienen, z.B. Turn- und Spielplätzen):
⇒ a) Grundstücke (z.B. Hundeübungsplatz),
⇒ b) Gebäude (z.B. Vereinsheim),
⇒ c) Räumlichkeiten (z.B. gemietete Räume für Versammlungen),
⇒ Bauherrenhaftpflicht bis € 50.000,00
⇒ Mitgliederversammlungen,
⇒ Vereinsfestlichkeiten,
⇒ interne und offene Wettbewerbe,
⇒ sowie sonst sich aus dem gewöhnlichen satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen,
⇒ Mietsachschäden an Räumen undGebäuden durch Brand, Explosion, Leituungs und Abwsser
⇒ Datenschutzgesetz und Internethaftpflicht
⇒ aus dem Besitz und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen
⇒ a) Kfz-Anhänger auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
⇒ b) Kraftfahrtzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
⇒ c) selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
⇒ d) Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
⇒ Umweltbasis- und Umweltregressversicherung,
⇒ Umweltschadenversicherung (Basis-, Regress- & Produktrisiko ohne Zusatzbausteine 1 & 2)

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