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Hunde Kranken-Versicherung Versicherung, warum abschließen?
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Ob Unfall oder Krankheit Ihres Vierbeiners - manchmal bleibt nur die Operation als letzter Ausweg. Was dem lieben Hund wieder schnell auf die Pfoten hilft, kann für Hundehalter leicht mit dreistelligen Kosten verbunden sein.
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Was bezahlt eine Hunde Kranken-Versicherung Versicherung?
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Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung für „Frauchen“ oder „Herrchen“ werden die Kosten der Tierbehandlung gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Übernommen werden maximal 100 Prozent der Operationskosten und es gibt keine Begrenzung der Versicherungssumme. Wahlweise nach dem 1-fachen oder 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 30. Juni 2008. Dies sind im Einzelnen die Kosten des Untersuchungstages direkt vor der Operation, die Operation inkl. Nebenkosten für Medikamente und Verbandsmaterial, Nachsorge, Kosten für die stationäre Unterbringung sowie verordnete Arzneimittel bis zu 12 Tage nach dem Operationstag. Voraussetzung ist jedoch, dass die Operation auch wirklich medizinisch notwendig sein muss und es sich um einen operativen Vorgang im Sinne der Gebührenordnung für Tierärzte handelt. Vorbeugende Maßnahmen wie z. B. Kastration werden nicht erstattet.
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Ist eine freie Wahl des Tierarztes möglich?
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Sie kennen und vertrauen Ihrem Tierarzt vor Ort. Deswegen beinhaltet diese Hundeversicherung, dass im Fall der Fälle Sie als „Frauchen“ oder „Herrchen“ daher selbst bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin Ihren Hund operieren darf. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen anerkannten Dr. med. vet.
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Kann jeder Hund versichert werden?
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Grundsätzlich ja! Es werden bei Rasse und Größe des Hundes keine Unterschiede gemacht. Auch der Beitrag ist für alle Hunde gleich. Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass der Hund mindestens im zweitem Lebensmonat ist. Sollen Hunde ab dem 6. Lebensjahr in der Hunde OP Versicherung versichert werden, beträgt die Erstattung statt 100 Prozent nur noch 80 Prozent.
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Wie sieht es mit den Gesundheitsfragen und der Wartezeit vor Vertragsabschluss aus?
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Wie bei der Krankenversicherung üblich, sind auch für den Hund verschiedene Gesundheitsfragen zu beantworten. Bestehen Missbildungen, Fehler oder Mängel? War oder ist der Hund erkrankt und ggf. in tierärztlich Behandlung? Auch die Anschrift des Haustierarztes bzw. der bisher behandelnden Tierärzte ist für mögliche Rückfragen anzugeben. Wenn Ihr Hund schon einmal krank war, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass das Tier nicht mehr versicherbar wäre. Bei Vorerkrankungen wird in Absprache mit dem Tierarzt abgeschätzt, ob diese ausgeheilt sind, ohne dass Folgen zu erwarten sind. Anschließend gilt es nur noch die generelle Wartezeit von 30 Tagen unbeschadet zu überstehen.
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Welcher Satz der GOT empfiehlt sich?
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Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 8. Juli 2008 erlaubt es Tierärzten in Abhängigkeit von Schwierigkeit der Leistungen, Zeitaufwand, örtlichen Verhältnissen, Wert des Tieres, usw. für ein und die selben Leistungen den 1-fachen bis 3-fachen Satz zu berechnen. Die im folgenden gezeigten Beispiele berücksichtigen den zweifachen Satz der GOT. In der Regel wird der einfache bzw. zweifache Satz berechnet, deshalb bieten wir in dieser Versicherung auch diese beiden Sätze an. Sie können sich bei der Beantragung dieser Hundeversicherung frei entscheiden wie der Versicherungsschutz für Ihren Hund aussehen soll. Am Besten erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Tierarzt über dessen Sätze.
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Preis-Beispiele für Hundeoperationen:
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Beim Toben auf einer Wiese tritt Ihr Hund in einen Kaninchenbau. Er kommt humpelnd zurück. Beim Tierarzt wird ein Kreuzbandriss festgestellt. Die Kosten der Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlung liegen bei bis zu € 1.100.
Der verspielte Welpe zerbeißt ein Spielzeug und verschluckt davon auch Einzelteile. Infolge dessen kommt es zum Darmverschluss mit einer Notoperation am Wochenende und aufwendiger Nachbehandlung. Gesamtkosten bis zu € 1.500 sind denkbar.