Mit Ihrer Photovoltaikanlage möchten Sie die Umwelt schonen und tragen dazu bei, dass weniger CO2 produziert wird. Die Bundesrepulik Deutschland fördert dieses umweltfreundliche Engagement mit dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), dass Ihnen über viele Jahre hinaus eine feste Einspeisevergütung garantiert und einige Anlagen sind zusätzlich für die Optimierung des Eigenverbrauchs konzipiert. Der Batteriespeicher der Photovoltaikanlage kann dabei die gewandelte Energie zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen.
Wenn Ihre Photovoltaikanlage einwandfrei und zuverlässig läuft, können Sie auch die Vorteile der Photovoltaikanlage nutzen. Allerdings sind die Gefahren für einen möglichen Schaden an Ihrer Photovoltaikanlage groß. Die Photovoltaikversicherung schützt Ihre Photovoltaikanlage vor verschiedenen Risiken mit einer Allgefahren-Deckung (All-Risk). Aber auch die Ertragsausfälle sind aufgrund eines versicherten Schadens mitversichert.
Bei einer Photovoltaikversicherung leistet der Versicherer Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an der Photovoltaikanlage (Sachschäden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung = Allgefahren-Deckung (All-Risk).
Insbesondere wird Entschädigung bei der Photovoltaikversicherung geleistet für Sachschäden durch
⇒ Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter
⇒ Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
⇒ Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
⇒ Brand, Blitzschlag oder Explosion
⇒ Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
⇒ Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
⇒ Wasser oder Feuchtigkeit
⇒ Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
⇒ Biss-Schäden von Tieren
Gut zu wissen: Nicht mitversichert sind Schäden durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung.
Nach der Installation einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Wohngebäudedach, ist diese Photovoltaikanlage bei den meisten Versicherern nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Somit müssen Sie die Mitversicherung der Photovoltaikanlage bei Ihrem Wohngebäudeversicherer anzeigen.
Die Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung ist damit oft auf die grundlegenden Risiken beschränkt und beinhaltet nur den Grundschutz. In der Regel ist die Photovoltaikanlage in einer Wohngebäudeversicherung nur gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden sowie gegebenenfalls gegen weitere Elementarschäden geschützt. Dies entspricht den Standardbedingungen vieler Wohngebäudeversicherungen.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung, da hier der Versicherungsschutz mit der Allgefahren-Deckung (All-Risk) weit über die der Wohngebäudeversicherung hinaus geht.
Grundsätzlich sind Eigentümer von Photovoltaikanlagen nicht verpflichtet, Ihre Photovoltaikanlage zu versichern. Eine Photovoltaikanlage ist jedoch eine erhebliche Investition und eine separate Photovoltaikversicherung hilft, diese zu sichern und mögliche hohe Reparaturkosten zu decken oder den Totalverlust zu vermeiden.
Bei einer Finanzierung der Photovoltaikanlage über einen Bankkredit wird oft eine Photovoltaikversicherung vorgeschrieben, um das Risiko für die Bank zu minimieren. Einige Photovoltaikversicherungen bieten auch eine GAP-Deckung (Differenzentschädigung bei Nichtwiederaufbau der Photovoltaikanlage) an.
Eine separate Photovoltaikversicherung bietet einen umfassenderen Versicherungsschutz als eine Wohngebäudeversicherung und ist auf die spezifischen Risiken sowie auf die besonderen Anforderungen einer Photovoltaikanlage zugeschnitten.
Eine Photovoltaikversicherung kann auch für den finanziellen Schaden aufkommen, der durch einen Produktionsausfall der Photovoltaikanlage entsteht und keinen Strom mehr produziert, z.B. aufgrund von mitversicherten Schäden = Ertragsausfall bzw. Ausfallentschädigung.
FAQ
Photovoltaikversicherung
Auf den genauen Leistungsumfang des Versicherungsschutzes: Welche Risiken sind mitversichert und welche Gefahren sind nicht abgedeckt?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um Reparatur- oder Austauschkosten der Anlage zu decken und entspricht die Investitionssumme im Neuzustand einschließlich Bezugs- und Installationskosten.
Ist eine Selbstbeteiligungvereinbart? Wenn ja, wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall?
Bei der Photovoltaikversicherung, je nach Tarifauswahl des Versicherers, sind über die Wiederherstellungskosten der Photovoltaikanlage (Sachchaden) hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko zusätzlich versichert:
⇒ Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
⇒ Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
⇒ Bewegungs- und Schutzkosten
⇒ Luftfrachtkosten
⇒ Bergungskosten
⇒ Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung
⇒ Feuerlöschkosten und Gebäudebeschädigungen
⇒ Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
⇒ Schadensuchkosten, Daten, Zäune von Freiflächenanlagen
Die Kosten einer Photovoltaikversicherung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehören die Größe und Leistung der Photovoltaikanlage , der Standort und die Nutzungsart des Gebäudes. Auch die Höhe der gewünschten Versicherungssumme und der Umfang des Versicherungsschutzes spielen eine große Rolle.
Der Stromspeicher in Ihrer Photovoltaikanlage erhöht in der Regel auch die Versicherungsprämie, da er einen zusätzlichen Wert darstellt, der abgesichert werden sollte.
Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden bei der Photovoltaikversicherung unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor.
Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen abzüglich des Wertes des Altmaterials. Aufwendungen zur Wiederherstellung sind insbesondere:
⇒ Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe
⇒ Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch übertarifliche Lohnanteile und Zulagen, ferner Mehrkosten durch tarifliche Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten
⇒ De- und Remontagekosten
⇒ Transportkosten einschließlich Mehrkosten für Expressfrachten
⇒ Kosten für die Wiederherstellung des Betriebssystems, welches für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig ist
⇒ Kosten für das Aufräumen und das Dekontaminieren der versicherten Sache oder deren Teile sowie Kosten für das Vernichten von Teilen der Sache, ferner Kosten für den Abtransport von Teilen in die nächstgelegene geeignete Abfallentsorgungsanlage, jedoch nicht Kosten aufgrund der Einliefererhaftung
Bei einem Totalschaden entschädigt der Versicherer zur Photovoltaikversicherung den Neuwert Ihrer Photovoltaikanlage abzüglich des Wertes des Altmaterials.
Nachstehend finden Sie eine detailliertere Aufstellung der versicherten Teile der Photovoltaikanlage bei einer Photovoltaikversicherung:
⇒ Solarmodule: Die eigentlichen Solarzellen, die Sonnenlicht in Strom umwandeln.
⇒ Tragkonstruktion/Montagerahmen: Die Halterung, die die Module auf dem Dach oder einer anderen Oberfläche befestigt.
⇒ Wechselrichter: Das Gerät, das den Gleichstrom der Module in Wechselstrom für den Hausgebrauch umwandelt.
⇒ Verkabelung: Die Kabel, die die einzelnen Komponenten der Anlage miteinander verbinden.
⇒ Optional: Energiespeichersysteme (Akkumulatoren, Batteriespeicher) und Wallboxen können je nach Tarif mitversichert werden.
⇒ Zusätzlich: Einige Versicherungen decken auch Überspannungsschutzeinrichtungen, Blitzschutzeinrichtungen, Einspeise- und Erzeugungszähler sowie Überwachungskomponenten ab
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