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Kleinpferdeversicherung

Die sogenannte Ponyhaftpflicht ist grob gesagt eine speziell für Ponys, Kleinpferde und Esel rabattierte Pferdehaftpflicht. Diese Versicherung schützt Pferdehalter, deren Stockmaß 148 Zentimeter nicht übersteigt, vor finanziellen Schäden, die das Kleinpferd / Pony an fremden Personen und Sachen anrichtet. Gesetzliche Grundlage der Haftpflichtversicherung für ein Pony In § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes, also auch Ponys, der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegt. Das bedeutet, dass Pferde- und Ponyhalter für Schäden haften, die das Tier einen Dritten an dessen Gesundheit, Eigentum oder Vermögen anrichten.

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