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Was leistet eine Kfz Versicherung konkret?
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Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz Haftpflicht erfüllt für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen begründete Schadenersatzansprüche, wenn zum Beispiel:
Personen verletzt oder getötet werden
Sachen beschädigt oder zerstört werden
Vermögensschäden entstehen
Sie umfasst außerdem die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden.
Optimale Vorsorge und maximale Sicherheit bietet Ihnen die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50 oder 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden jedoch bis zu einer gewissen Summe je geschädigte Person maximiert, die Höhe kann von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren).
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Welche Schäden sind über die Teilkasko der Kfz Versicherung versichert?
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Schäden durch Brand oder Explosion
Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild
Glasbruchschäden
Unmittelbare Schäden durch Marderbiss
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss variieren)
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Welche Schäden sind über die Vollkasko der Kfz Versicherungversichert?
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Zunächst einmal sind alle Schäden wie in der Teilkasko versichert (siehe oben). Darüber hinaus versichert sind aber auch:
Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
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Was ist bei der Kfz Versicherung eine "Grüne Karte" und was leistet sie?
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Die "Grüne Karte" ist auch heute noch ein wichtiges Reisedokument. Sie gilt bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland als Versicherungsnachweis.
Obwohl die "Grüne Karte" heute bei vielen Grenzübertritten im europäischen Ausland nur noch selten vorgezeigt werden muss, sollte sie immer mitgeführt werden. Selbst in Ländern, in denen sie nicht mehr vorgeschrieben ist.
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In welchen Ländern ist die "Grüne Karte" zwingend vorgeschrieben?
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In folgenden Ländern ist die "Grüne Karte" unbedingt erforderlich: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien Montenegro, Tschechien, Tunesien, Moldawien, Türkei, Ukraine und Weißrussland.
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Welche Folgen hat das nicht Mitführen der "Grüne Karte"?
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Kann der Versicherungsnehmer die "Grüne Karte" nicht vorweisen, muss er eine Grenzversicherung abschließen. Darüber hinaus kann das Fehlen der "Grünen Karte" bei Verkehrskontrollen zu einer erheblichen Geldstrafe führen.
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Was geschieht, wenn die "Grüne Karten" veraltet ist?
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Werden bei Kontrollen durch die Behörden im Ausland veraltete "Grüne Karten" vom Versicherungsnehmer vorgelegt, wird so verfahren, als ob er keine "Grüne Karte" mitführen würde. Bitte vernichten Sie deshalb alte "Grüne Karten", damit gewährleistet werden kann, dass Sie im Ausland keine Schwierigkeiten bekommen.
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Kostenübernahme der Kfz Versicherung:
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Muss der Versicherungsnehmer eine Grenzversicherung abschließen, weil ihm eine veraltete "Grüne Karte" ausgehändigt wurde, werden wir diese Kosten in der Regel von den Versicherungsgesellschaften nicht mehr übernommen.
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Wo wird Versicherungsschutz geboten?
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Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bieten die Versicherer in der Kfz Versicherung | Motorradversicherung Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die europäische Gemeinschaft gehören. Verreisen Sie nach Afrika (z. B. Tunesien, Marokko) oder nach Asien (asiatischer Teil der Türkei), so muss in der Regel eine Grenzversicherung vor Ort abgeschlossen werden. Einige Gesellschaften leisten für diese Gebiete keinen Versicherungsschutz.
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Besonderheit Türkei:
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Die Türkei spaltet sich in einen europäischen und in einen asiatischen Teil.
Im asiatischen Teil der Türkei leisten einige Versicherer weder in der Haftpflicht- noch in der Kasko‑Versicherung oder Insassen‑Unfallversicherung Versicherungsschutz, auch wenn das Länderkürzel der Türkei in der Länderliste auf der "Grünen Karte" nicht gestrichen ist.