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Warum soll ich eine Haftpflichtversicherung für meine Katze abschließen?
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Als Tierhalter haftet man für alle Schäden, die sein Haustier verursacht. Dies ist im Rahmen der allgemeinen Tierhalterhaftung geregelt. Die entscheidende Passage steht in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Die meisten Ansprüche, die die Privathaftpflichtversicherung übernimmt, wenn eine Katze involviert ist, entstehen aus der sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass ein Tierhalter auch dann verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, wenn er persönlich unschuldig am Entstehen dieses Schadens ist. Der Grund ist, dass das Verhalten von Tieren, trotz guter Erziehung oder eines sanften Charakters, nicht berechenbar ist.
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Muss ich als Katzenbesitzer eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
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Eine Privathaftpflichtversicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, der Abschluss wird jedoch empfohlen. Denn wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, haften Sie ohne den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung, mit Ihrem privaten Vermögen. Können Sie jedoch eine Haftpflichtversicherung vorweisen, greift die Versicherung bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ein solcher Schaden kann schnell passieren, eine Katze stellt dabei ein zusätzliches Risiko dar. Denn als Katzenbesitzer tragen Sie die Gefährdungshaftung für Ihr Tier. Eine private Haftpflichtversicherung ist demnach immer eine sinnvolle Absicherung.
Beispiele aus der Schadenspraxis:
Ihre Katze ist ein Freigänger und zerkrazt bei einen ihrer Ausflüge das Faltdach des Cabrios Ihres Nachbarn.
Sie sind bei Freunden zu Besuch und nehmen Ihren Stubentiger gleich mit. Beim erkunden verfängt er sich mit den Krallen in den neuen Gardinen Ihrer Freunde und zerreißt diese.
Ihre Katze überquert plötzlich einen Radfahrweg, wobei sich der nahende Radfahrer erschreckt und es aufgrund des Zusammenstoßes mit der Katze zu einem Sturz kommt. Durch diesen Sturz verletzt sich der Radfahrer und muss in Krankenhaus (Personenschäden).
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Welche Leistungen sollte die Privathaftpflichtversicherung beinhalten, wenn eine Katze im Haushalt lebt?
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Die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gehört zu den Kernbestandteilen jeder privaten Haftpflichtversicherung. Katzen-Besitzer, die in einer eigenen Immobilie leben, kommen mit einem Grundschutz schon sehr weit, da alle elementaren Risiken dadurch abgedeckt werden. Wer in einer gemieteten Wohnung lebt, sollte zumindest Mietsachschäden mitversichern lassen.
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
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Im Grunde sind die Folgekosten für einen Sachschaden sogar noch überschaubar. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn es zu einem Personenschaden kommt. Medizinische Behandlungskosten und die Kosten für therapeutische Maßnahmen, Ausgaben für Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, lebenslange Invalidenrenten und hohe Schmerzensgeldzahlungen, all das summiert sich bei einem Unfall schnell auf einen Millionenbetrag. Diese Deckung muss die Haftpflicht für Katzen übernehmen können. Angesichts dieser Summen empfehlen verschiedene Experten eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro bei der Haftpflichtversicherung.
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Ab wann besteht Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden. Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
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Was ist beim Abschluss zu beachten?
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Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).
Holen Sie vor Abschluss einer Privathaftpflicht immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind. Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einen günstigeren Anbieter wechseln zu können. Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
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Was ist im Schadensfall zu beachten?
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Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände die zum Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen./p>
Tip: Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler / -vertreter in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.