Was kostet die Hundesteuer in Deutschland?

Was kostet die Hundesteuer in Deutschland?

Informationen rund um das Thema Hundesteuer in Deutschland.

Mit der Hundesteuer wird das private Halten eines Hundes von den Gemeinden besteuert. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe ohne konkrete Gegenleistung. Die meisten Gemeinden in Deutschland machen von dieser Steuer Gebrauch. In der Regel überschreitet sie 200 Euro nicht. In Haushalten mit mehreren Hunde sind die Beiträge ab dem zweiten Hund jedoch meist sehr viel höher.

Gibt es Ausnahmen bei der Hundesteuer?

Ja, die gibt es. Werden Hunde für einen gewerblichen Zweck gehalten, so darf dafür keine Hundesteuer erhoben werden. Darüber hinaus gibt es Steuerbefreiungen und -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen und private Hundezüchter. Da dies jedoch auf Kommunalrecht beruht, gestaltet das jede Gemeinde ggf. anders.

Werden alle Hunderassen gleich besteuert?

Ja und nein. Einige Kommunen erheben eine "Strafsteuer" auf sog. "Listenhunde". Dagegen wurde jedoch auch schon erfolgreich geklagt. Die Einstufung bestimmter Rassen als "gefährlich", insbesondere bei Gebrauchshunden ist durchaus umstritten. Daher hilft auch an dieser Stelle nur der Blick in die örtliche Kommunalordnung.

Wie wird der Hund angemeldet?

In dem Moment wo der Hund zuhause einzieht, sollte er beim zuständigen Amt gemeldet werden. Viele Gemeinden gewähren eine Frist von zwei bis vier Wochen. Vielfach geht das inzwischen sogar online und telefonisch. Name von Hund und Halter*In, Adresse und Rasse durchgeben und kurze Zeit später gibt es die Hundemarke (und den Überweisungsträger) zugesandt.

Achtung: Auch beim Umzug an den Hund denken!

Und wenn der Hund nicht angemeldet wird?

Dann droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Allerdings liegt das Ermessen bei den Kommunen und die legen die Regeln bzw. Strafen sehr unterschiedlich aus.

Wie hoch sind die Steuereinnahmen der Gemeinden?

Für die oft klammen Gemeinden in Deutschland stellt die Hundesteuer eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle dar. Wenngleich natürlich auch zum Teil enorme Kosten bei der Reinigung entstehen, insbesondere in den Städten. 1997 nahmen die Gemeinden ca. 154 Mio. € ein. Dieser Betrag stieg bis 2015 auf ca. 309 Mio. €.

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Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen zur Hundesteuer in Deutschland geholfen haben.

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Top-10 der am häufigsten gemeldeten Schäden

1) Verletzungen unter Hunden: Häufigkeit ca. 23%, z.B Beißattacken oder gemeinsames Herumtollen

2) Sachschäden: Häufigkeit ca. 22%, z.B. Brillen, Netbooks, Handys, hochwertige Anzüge und Kleider

3) Personenschäden: Häufigkeit ca. 20%, z.B. Schmerzensgelder, Operationskosten, Therapien, dauerhafte Renten

4) Mietsachschäden: Häufigkeit ca. 18%, z.B. Teppiche, Möbel, hochwertige Böden, Gemeinschaftseigentum

5) Verkehrsunfälle: Häufigkeit ca. 13%, z.B. Fahrradfahrer stürzt, Autos kollidieren, Gerichtskosten

6) Elektronikschäden: Häufigkeit ca. 1%, z.B. Kabelbiss mit Kurzschluss, Fernseher herunter gerissen

7) Eigenschäden: Häufigkeit ca. 1%, in der Regel nicht versichert, vereinzelte Angebote

8) Vermögensschäden: Häufigkeit <1%, z.B. geplatzter Termin, Geschäftsabschluss, Flug

9) Ausfalldeckung: <1%, Schaden durch anderen Hund und dessen Hundehalter*In zahlungsunfähig und keine Hundehaftpflicht

10) Brandschäden: <1%, brennende Kerze wird vom Hund umgerissen

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen zu den häufigsten Schäden bei der Hundehaftpflicht geholfen zu haben.

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