Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland

Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland

Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland sowie Informationen zu den Leistungen und Konditionen sowie den häufigsten Fragen (FAQ) rund um dieses Angebot.

Derzeit gibt es keine einheitlichen Regelungen in Deutschland. Vielmehr regeln die Bundesländer durch eigene Hundegesetze selbst den Rahmen, in dem Hunde gehalten werden dürfen.

Im Rahmen der Bundesländer wiederum haben Kommunen die Möglichkeit diese Vorgaben in eigenen Regelungen umzusetzen. Das macht eine einfach Betrachtung der rechtlichen Situation nicht einfach. Trotzdem lassen sich bestimmte Kategorien von Hundegesetzen bilden.

(1) Die Pflichtversicherung für alle Hundehalter*Innen

Die Hundehaftpflicht ist in den meisten Bundesländern eine rassenunabhängige Pflichtversicherung für alle Hundehalter*Innen. Dazu gehören derzeit Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

(2) Die Pflichtversicherung für bestimmte Hunderassen und auffällig gewordene Hunde

In fast allen anderen Bundesländern gibt es die Pflichtversicherung für sog. "Listenhunde", wozu bestimmte als aggressiv geltende Hunderassen ebenso zählen wie bereits aufgefallene Hunde aller Hunderassen. Diese Bundesländer sind Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saaland und Sachsen.

(3) Die für alle Hundehalter*Innen empfohlene Hundehaftpflicht

Lediglich in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht zur Hundehaftpflicht, dort wird sie jedoch empfohlen, aus gutem Grund.

Denn auch wenn ihr Liebling klein und gut erzogen ist, so kann auch aus Gutmütigkeit etwas passieren, was den Wert einer Hundehaftpflicht (ab ca. 40 Euro pro Jahr) deutlich überschreitet.

(4) Einstufung von Hunden als "gefährliche Hunde"

Jedes Landeshundegesetz behält sich das Recht vor bestimmte Hunde rassenunabhängig als gefährlich einzustufen. In der Regel erfolgt das bei auffällig gewordenen Hunden. In diesem Fall müssen Hundehalter*Innen bestimmten zusätzlichen Pflichten nachkommen. Dies kann eine Sachkundeprüfung oder der sog. "Hundeführerschein" oder auch der Abschluss einer Hundehaftpflicht sein.

(5) Typische Regelungen in den Hundegesetzen

(a) Leinenzwang

Eine Pflicht den Hund anzuleinen gilt in fast allen Bundesländern. Diese variiert jedoch in der konkreten Regelung. In den Stadtstaaten gilt sie z.B. für alle Hunde im öffentlichen Raum. Es werden jedoch zunehmend mehr Hundeauslaufgebiete als Spielplatz für Hunde geschaffen. Oftmals gilt sie für "Listenhunde" generell im öffentlichen Raum.

(b) Maulkorbpflicht

Die Pflicht dem Hund im öffentlichen Raum einen Maulkorb aufzusetzen besteht in fast allen Bundesländern nur für Listenhunde und auffällig gewordene Hunde.

(c) Zuchtverbote

Ein Zuchtverbot ist ebenfalls nur in einigen Bundesländern erlassen worden und gilt für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen. Oftmals aber auch für Kreuzungen mit diesen Hunderassen.

(d) Sachkundeprüfung

Der Sachkundenachweis wird immer häufiger von Hundehalter*Innen eingefordert. Hier gibt es aber oft Bestandsschutz für Hundehalter*Innen, die entsprechend lange bereits unauffällig einen Hund halten.

(e) Versicherungspflicht

Siehe den Ausführungen unter (1), (2) und (3).

(f) Mikrochippflicht

Die Pflicht zum Mikrochip unter der Haut des Hundes für die eindeutige Identifizierung ist eine immer häufiger angewendete Methode für Listenhunde und auffällig gewordene Hunde.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen den den Hundegesetzen und Hundeverordnungen in Deutschland geholfen zu haben.

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Top-10 der am häufigsten gemeldeten Schäden

1) Verletzungen unter Hunden: Häufigkeit ca. 23%, z.B Beißattacken oder gemeinsames Herumtollen

2) Sachschäden: Häufigkeit ca. 22%, z.B. Brillen, Netbooks, Handys, hochwertige Anzüge und Kleider

3) Personenschäden: Häufigkeit ca. 20%, z.B. Schmerzensgelder, Operationskosten, Therapien, dauerhafte Renten

4) Mietsachschäden: Häufigkeit ca. 18%, z.B. Teppiche, Möbel, hochwertige Böden, Gemeinschaftseigentum

5) Verkehrsunfälle: Häufigkeit ca. 13%, z.B. Fahrradfahrer stürzt, Autos kollidieren, Gerichtskosten

6) Elektronikschäden: Häufigkeit ca. 1%, z.B. Kabelbiss mit Kurzschluss, Fernseher herunter gerissen

7) Eigenschäden: Häufigkeit ca. 1%, in der Regel nicht versichert, vereinzelte Angebote

8) Vermögensschäden: Häufigkeit <1%, z.B. geplatzter Termin, Geschäftsabschluss, Flug

9) Ausfalldeckung: <1%, Schaden durch anderen Hund und dessen Hundehalter*In zahlungsunfähig und keine Hundehaftpflicht

10) Brandschäden: <1%, brennende Kerze wird vom Hund umgerissen

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen zu den häufigsten Schäden bei der Hundehaftpflicht geholfen zu haben.

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