Wohnungseinbrüche auf Höchststand – Einbrüch und Schadenhöhe nehmen zu
Die Zahl der Wohnungseinbrüche erreicht den höchsten Stand seit 2003. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat den Einbruch-Report 2016 veröffentlicht.
IM Jahr 2015 haben die Hausratversicherer in Deutschland ca. 530 Mio. EUR für rund 160.000 Wohnungseinbrüche geleistet. Damit erreicht die Zahl der versicherten Einbrüche den höchsten Stand seit 2003. In den letzten 5 Jahren haben Einbrüche um 30% zugenommen, der Schadenaufwand sogar um 50%.
Der Durchschnittsschaden beträgt 3.250,00 EUR, dass sind ca. 1.000,00 EUR mehr noch als vor 10 Jahren.
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Täter nutzen am häufigsten ein offenes Fenster oder eine leicht zu öffnende Tür
Der Einbruch-Report 2015 des GDV befasst sich vor allem mit der Täterstruktur und den Einbruchmethoden, aber auch mit der Frage, welche Maßnahmen zum effektiven Einbruchschutz ergriffen werden sollten. Die Täter nutzen am häufigsten die günstige Gelegenheit – also ein offenes Fenster oder eine leicht zu öffnende Tür. Als Einbruchwerkzeug wird meist ein Schraubendreher oder einfach körperliche Gewalt eingesetzt. Der typische Einbrecher ist unter 30 Jahre alt, männlich und begeht den Einbruch gemeinsam mit einem Komplizen. Die Täter kommen auch aus dem engeren und weiteren Bekanntenkreis des Opfers.
Information zum Einbruchschutz
Die Menschen müssen darüber informiert werden, wie sie sich besser vor Einbrechern schützen können. Die deutschen Versicherer unterstützen deshalb seit dem Jahr 2012 die bundesweite Öffentlichkeitskampagne K-Einbruch, die von der Polizei ins Leben gerufen wurde. Ziel ist, die Bevölkerung für eine eigenverantwortliche Einbruchsvorsorge zu sensibilisieren, um damit letztlich einen Rückgang der Einbruchskriminalität zu bewirken. Mehr Informationen bietet die Kampagnen-Seite.
Finanzielle Förderung des Einbruchschutzes
Wichtiges Signal: Die Bundesregierung wird die Fördermittel für den Einbruchschutz aufstocken. Erst im März 2015 hatte die Koalition beschlossen, über die bundeseigene Förderbank KfW jährlich 10 Mio. EUR für Einbruchschutz-Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dieser Fördertopf soll nun um weitere 40 Mio. EUR aufgestockt werden, so dass für das Jahr 2016 alleine 50 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Die Ankündigung der Bundesregierung, ihre Fördermittel zur Verbesserung des Einbruchschutzes auf aufzustocken, ist ein wichtiges Signal. „Die hohe Nachfrage nach staatlicher Unterstützung zeigt, dass die Menschen bereit sind, in moderne Sicherheitstechnik zu investieren“. Gute Produkte sind schon lange am Markt verfügbar, so dass gerade im Neubau- und Sanierungsbereich nur geringe Mehrkosten gegenüber dem Einbau herkömmlicher Technik entstehen. Es den Einbrechern möglichst schwer zu machen, zahlt sich aus: Rund 40 Prozent der Einbruchsversuche werden abgebrochen, wenn die Täter nicht schnell genug rein kommen.
Bauvorschriften müssen Standards zum Einbruchschutz regeln
Hauptangriffspunkte der Täter sind vor allem Fenster und Türen. Diese müssen deshalb besonders gesichert werden. Bei Neubauten werden in Deutschland einbruchhemmende Fenster und Türen nicht standardmäßig eingebaut. Die Folge: Sie lassen sich in wenigen Sekunden aufhebeln. Vorschriften zur Beschaffenheit und zu den Widerstandsklassen von Fenstern und Türen gibt es bislang nicht. „Nur wenn die Politik flächendeckend Anforderungen für den Einbruchschutz verbindlich vorschreibt, können wir etwas erreichen“. Die deutschen Versicherer fordern deshalb eine bundesweite Regelung in den Bauvorschriften. Diese soll die Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen definieren, um damit wirksam den Einbruchschutz zu erhöhen.
Unbedingt beachten: Zwar gilt die staatliche Förderung nur für private Objekte, allerdings betrifft das Thema Einbruchschutz natürlich auch Betriebe und Gewerbetreibende.
Was kostet die Hausratversicherung?
Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie bei den Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden? Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie im Schadensfall (i.d.R. € 0, € 125, € 150, € 250)? Wünschen Sie eine Innovationsgarantie (zukünftige Verbesserungen der Bedingungen werden automatisch mitversichert)? Welche Mindestvertragslaufzeit soll Ihr Vertrag haben (i.d.R. 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre)?
Dazu kommen gegebenenfalls noch individuelle Besonderheiten bei den Leistungen, die Sie am Besten telefonisch mit uns besprechen, da eine Auflistung hier den Rahmen sprengen würde. Die Anfrage und Beratung ist ebenso kostenlos wie das Einholen eines Angebots.
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