letzte Aktualisierung: 26.04.2012
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Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht für Senioren

Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht für Senioren
Was ist im Schadensfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten, auch wenn er den Versicherungsfall selbst bereits angezeigt hat.

Der Hundehalter ist verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Schadenfalls dient, sofern ihm dabei nichts Unbilliges zugemutet wird. Er hat den Versicherer bei der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Schadenfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Schadenfalls erheblichen Schriftstücke einzusenden.

Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.

Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so hat der Hundehalter die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen, dem von dem Versicherer bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von diesem oder dem Versicherer für nötig erachteten Aufklärungen zu geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz hat er, ohne die Weisung des Versicherers abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu erheben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.

Zur Info: Sollte es zu einem eventuellen Schadenfall kommen ist es ratsam sich kurzfristig mit unserem Hause unter 030 / 34 34 61 61 in Verbindung zu setzen oder unter www.GUP-Makler.de/Schadenanzeigen die Schadenanzeige auszudrucken und per Telefax an 030 / 34 34 61 66 zu übersenden. Natürlich können Sie die Schadenanzeige auch per Post an uns versenden.

Antrag zur Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht für Senioren

Bei Fragen erreichen Sie erreichen uns wie folgt:

G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin

                        ... schneller geht’s

per Telefax an 030 / 34 34 61 66
oder per E-Mail: Hundehaftpflicht@GUP-Makler.de

 

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Informationen:

Warum eine Seniorenhaftpflicht? Warum eine Hundehaftpflicht? Beitragsfreie Leistungen der Seniorenhaftpflicht mit Hundehaftpflicht Wer ist versichert? Was leistet die Seniorenhaftpflicht mit Hundehaftpflicht? Ab wann besteht Versicherungsschutz? Wann zahlt die Seniorenhaftpflicht mit Hundehaftpflicht nicht? Was ist im Schadenfall zu beachten? Die Kündigung einer Seniorenhaftpflicht mit Hundehaftpflicht Aufstellung nicht versicherbarer Hunderassen

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Antrag zur Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht für Senioren Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht für Senioren Leistungsvergleich der Tarife Komfort und Optimal der Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht für Senioren

Bitte beachten Sie:

Nur für Senioren ab 60 Jahren

Bei Abschaffung der Hunde erlischt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung sofort!

Folgende Hunderrasen können leider nicht über diesen Tarif mitversichert werden:
Rottweiler, Dobermann, sogenannte „Kampfhunde“
sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

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