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Rechtsschutzversicherung

Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen kann Zeit und Geld kosten
Welche Vertragssarten gibt es?
Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in vier Produktmodule, die als Vertragsarten bezeichnet werden:
Privat-Rechtsschutz
Berufs-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz
1.) Privat-Rechtsschutz
Der Privat-Rechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer und die versicherte Familie im
gesamten privaten Bereich
einschließlich Versicherungsschutz als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, z.B. als Reiter oder Skater)
Der Privat-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
2.) Berufs-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz schützt bei Nichtselbständigen den Versicherungsnehmer und die versicherte Familie als Arbeitnehmer.
Der Berufs-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – bei Nichtselbständigen,Ärzten, Landwirten
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
3.) Verkehrs-Rechtsschutz
Der Verkehrs-Rechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer bzw. die versicherten Personen als
Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf die versicherten Personen zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger (im Fahrzeug-Rechtsschutz nur für bestimmte Fahrzeuge), als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter jedes von ihnen zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers
Fahrer fremder Fahrzeuge und
Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr (z. B. als Reiter oder Skater).
Alle berechtigen Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten
oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls versichert.
Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
4.) Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz
Der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz wird geboten für die Absicherung der Eigenschaft des Versicherungsnehmers und seiner Familie als
Eigentümer
Vermieter (auch als Eigentümer)
Verpächter (auch als Eigentümer)
Mieter
Pächter
Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind immer mitversichert.
Der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz (für das versicherte Objekt)
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
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Welche Leistungsarten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung? Welche Vertragsarten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung? Was ist nicht versichert? Ab wann besteht Versicherungsschutz? Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten? Was ist im Schadenfall zu beachten? Beitragsvergleich zur RechtsschutzversicherungInhaber: Brian Heidemann
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