letzte Aktualisierung: 13.04.2012
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen kann Zeit und Geld kosten

Welche Vertragssarten gibt es?

Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in vier Produktmodule, die als Vertragsarten bezeichnet werden:

Privat-Rechtsschutz

Berufs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz

Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz

1.) Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer und die versicherte Familie im

gesamten privaten Bereich

einschließlich Versicherungsschutz als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, z.B. als Reiter oder Skater)

Der Privat-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

2.) Berufs-Rechtsschutz

Der Berufs-Rechtsschutz schützt bei Nichtselbständigen den Versicherungsnehmer und die versicherte Familie als Arbeitnehmer.

Der Berufs-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – bei Nichtselbständigen,Ärzten, Landwirten

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

3.) Verkehrs-Rechtsschutz

Der Verkehrs-Rechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer bzw. die versicherten Personen als

Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf die versicherten Personen zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger (im Fahrzeug-Rechtsschutz nur für bestimmte Fahrzeuge), als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter jedes von ihnen zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers

Fahrer fremder Fahrzeuge und

Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr (z. B. als Reiter oder Skater).

Alle berechtigen Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten

oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls versichert.

Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

4.) Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz

Der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz wird geboten für die Absicherung der Eigenschaft des Versicherungsnehmers und seiner Familie als

Eigentümer

Vermieter (auch als Eigentümer)

Verpächter (auch als Eigentümer)

Mieter

Pächter

Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind immer mitversichert.

Der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz (für das versicherte Objekt)

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Straf-Rechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

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Informationen und Service:

Welche Leistungsarten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung? Welche Vertragsarten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung? Was ist nicht versichert? Ab wann besteht Versicherungsschutz? Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten? Was ist im Schadenfall zu beachten? Beitragsvergleich zur Rechtsschutzversicherung
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