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Die Pferdehaftpflicht | Schutz bei Haftungsansprüchen für Pferdehalter

Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz zur Pferdehaftpflicht beginnt zu dem im Versicherungsschein oder in den Nachträgen genannten Zeitpunkt. Voraussetzung dafür ist, dass der sogenannte „Erst-Beitrag“ nach Aufforderung (Police und/oder Rechnung) unverzüglich, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden. Der früheste Beginn ist der Tag bei Antragseingang in unserem Hause. Eine Wartezeit in der Pferdehaftpflicht besteht nicht und ein rückwirkender Beginn ist nicht möglich!
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer - in der Regel ein Versicherungsjahr. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn diese nicht drei Monate vor Ablauf vom Versicherungsnehmer oder von der Versicherungsgesellschaft schriftlich gekündigt werden.
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Prämienübersicht Pferdehaftpflicht für Reitpferde Prämienübersicht Pferdehaftpflicht für sonstige Pferde Prämienübersicht Ponyhaftpflicht und EselhaftpflichtInhaber: Brian Heidemann
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