letzte Aktualisierung: 26.04.2012
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Die Hundehaftpflicht | Schutz für Hundehalter

Hundehaftpflicht
Was ist im Schadensfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten, auch wenn er den Versicherungsfall selbst bereits angezeigt hat.

Der Hundehalter ist verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Schadensfalls dient, sofern ihm dabei nichts Unbilliges zugemutet wird.

Er hat den Hundehaftpflicht Versicherer bei der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Schadensfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Schadensfalls erheblichen Schriftstücke einzusenden.

Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.

Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so hat der Hundehalter die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen, dem von dem Versicherer bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von diesem oder dem Versicherer für nötig erachteten Aufklärungen zu geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz hat er, ohne die Weisung des Versicherers abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu erheben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.

Zur Info:

Sollte es zu einem eventuellen Schadensfall kommen ist es ratsam sich kurzfristig mit unserem Hause unter 030 / 34 34 61 61 in Verbindung zu setzen oder hier die Schadenanzeige auszudrucken und per Telefax an 030 / 34 34 61 66 zu übersenden. Natürlich können Sie die Schadenanzeige auch per Post an uns versenden.

Hier geht es zur Prämienübersicht unserer Hundehaftpflicht Prämienübersicht unserer Hundehaftpflicht als PDF

Sie erreichen uns wie folgt:

G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin

                              ... schneller geht’s

per Telefax an 030 / 34 34 61 66
oder per eMail: Hundehaftpflicht@GUP-Makler.de

 

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Informationen zur Hundehaftpflicht:

Warum eine Hundehaftpflicht? Wer ist bei der Hundehaftpflicht versichert? Was leistet eine Hundehaftpflicht? Ab wann besteht Versicherungsschutz bei der Hundehaftpflicht? Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht? Was ist im Schadenfall der Hundehaftpflicht zu beachten? Die Kündigung einer Hundehaftpflicht Versicherungsvergleich zur Hundehaftpflicht Versicherungsvergleich zur Hundehaftpflicht
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Inhaber: Brian Heidemann
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D-13627 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
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