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Online-Versicherungen:
Hunde Vereinshaftpflicht für Hundevereine

Warum eine Vereinshaftpflicht für Hundevereine?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Jeder haftet unabhängig vom Verschulden!
in unbegrenzter Höhe,
mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Folgen von Haftpflichtschäden:
eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher,
ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Wir schließen diese Lücke!
Die Hundehaftpflicht stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Die angebotene Hundehaftpflicht geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.
Leistungen im Versicherungsfall:
Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,
Wiedergutmachung des Schadens,
Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,
in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Unsere besonderen Highlights:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins.
Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang:
versicherte Personen: Vorstand, beauftragte Vereinsmitglieder, Mitglieder bei Betätigung anlässlich von Veranstaltungen im Interesse und für Zwecke des Vereins, Angestellte und Arbeiter
Haus- und Grundstückshaftpflicht für (die ausschließlich Vereinszwecken dienen, z.B. Turn- und Spielplätzen):
a) Grundstücke (z.B. Hundeübungsplatz),
b) Gebäude (z.B. Vereinsheim),
c) Räumlichkeiten (z.B. gemietete Räume für Versammlungen),
Bauherrenhaftpflicht bis 50.000,00 Euro
Mitgliederversammlungen,
Vereinsfestlichkeiten
interne und offene Wettbewerbe,
sowie sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen,
Umweltbasis- und Umweltregressversicherung,
Alle Leistungen gelten ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall!
Bei Fragen erreichen Sie erreichen uns wie folgt:
G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
... schneller geht’s
per Telefax an 030 / 34 34 61 66
oder per E-Mail: Hundevereinshaftpflicht@GUP-Makler.de
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Informationen:
Warum eine Vereinshaftpflicht für Hundevereine? Online-Antrag Vereinshaftpflicht für HundevereinePDFs zum Download
Antrag Vereinshaftpflicht für Hundevereine Bedingungen Vereinshaftpflicht für HundevereineBitte beachten Sie:
Mitversichert ist das Haftungsrisiko aus der Durchführung von vereinstypischen Veranstaltungen, auch an fremden Orten.
Vertragslaufzeit: 1 Jahr
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf bei der anderen Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Inhaber: Brian Heidemann
Saatwinkler Damm 66
D-13627 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
info@GUP-Makler.de
Anfahrts-/Wegbeschreibung
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