Weitere Informationen zum gewählten Tarif:
Informationen zur Vereinshaftpflicht für Hundevereine
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Jeder haftet unabhängig vom Verschulden!
Die Folgen von Haftpflichtschäden:
Wir schließen diese Lücke!
Die Hundehaftpflicht stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Die angebotene Hundehaftpflicht geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins.
Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang: