Nach Erfahrungswerten liegen die monatlichen Kosten bei stationärer Pflege in der Pflegestufe III bei mindestens 3.300 €. Nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1.612 € verbleibt eine Versorgungslücke von fast 1.700 € im Monat. Schon bei einjähriger Verweildauer entstehen schnell Kosten in Höhe von 20.000 €, in fünf Jahren bereits 100.000 €. Hiermit wird deutlich, dass die private Vorsorge unverzichtbar ist.
Informationen zur Pflegerente
Die Pflegerente ist ein mittlerweile unverzichtbarer Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit der Pflegefall nicht zur finanziellen Katastrophe wird.
Auch so viele Jahre nach Einführung der Versicherung muss man diese Frage verneinen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich einen „Teilkaskoschutz" und sichert somit nur eine Grundversorgung.
Es ist schwierig, hierzu eine allgemeingültige Aussage zu treffen, da die Kosten von drei Komponenten abhängig sind:
Der Tarif bietet drei Produktlinien an, die sich im Versicherungsumfang unterscheiden. Der Versicherungsschutz kann durch zahlreiche Optionen erweitert werden.
Die Höhe der Pflegerente in den einzelnen Pflegestufen kann innerhalb der Tarifgrenzen frei gewählt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Leistungen ohne Mehrbeitrag:
Optionale Leistungen:
Die Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen 0 bis III) wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die Versicherung übernimmt die im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (bei gesetzlich Versicherten) bzw. Medicproof GmbH (bei privat Versicherten) festgestellte Pflegestufe, um so eine unbürokratische, schnelle Hilfe leisten zu können.
Alternativ bietet unsere Versicherung die Möglichkeit, eine erweiterte Leistungsprüfung nach einem Punktesystem durchzuführen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit orientiert sich dabei an der Fähigkeit, typische Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen. Ergibt sich nach diesem Punktesystem eine Einstufung in eine Pflegestufe, erhalten Sie natürlich Leistungen aus der Pflegerente Demenzerkrankte erhalten bei einer mittelschweren kognitiven Störung eine Leistung in Höhe der versicherten Pflegerente in Pflegestufe II.
Für den Todesfall vor Beginn der Pflegerentenzahlung kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Die Höhe der Erstattung ist zwischen 1% und 100% der eingezahlten Beiträge frei wählbar.
Unsere Versicherung vermittelt Ihnen einen Pflegeheimplatz mit Eintritt der versicherten Pflegestufe. Somit ist Ihre Versorgung innerhalb von 24 Stunden gesichert. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Pflegeheimplatz unmittelbar an Ihrem Wohnort liegt. Sollten Sie das wünschen, könnten sich Ihre Angehörigen in Ruhe um einen ortsnahen Pflegeplatz kümmern, während Ihre professionelle medizinische Versorgung sichergestellt ist.
Dies ist sogar unbedingt notwendig. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert (ca. 1-2 %). Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge an die Kostenentwicklung anpassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Vorsorge mit einem Einmalbeitrag gezahlt haben. Sie können auch schon bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass sich Ihre Pflegerente im Rentenbezug um einen bestimmten Prozentsatz (1 - 5 % jährlich) erhöhen soll.
Darüber hinaus bietet unsere Versicherung Ihnen eine Nachversicherungsgarantie. Sie können Ihre Pflegerente bei definierten Ereignissen (z.B. Pflegebedürftigkeit des Partners) ohne erneute Gesundheitsfragen um bis zu 20 % erhöhen.
Ja, selbstverständlich! Ihre Eltern sind die Versicherten Personen für die private Pflegerente und beantworten die Gesundheitsfragen. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten.
Selbstverständlich beteiligt Sie unsere Versicherung an den Überschüssen. Ihre versicherte Pflegerente erhöht sich im Leistungsfall durch diese Überschüsse deutlich. Sie erhalten derzeit neben einer Plus-Rente in Höhe von 30 % auch eine zusätzlich gebildete Bonus-Rente aus den jährlichen Überschüssen. Die Höhe der Plus-Rente wird jedes Jahr neu festgelegt und gilt für Leistungsfälle im entsprechenden Jahr.
Die Leistungen aus der Pflegerente sind ebenso wie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG). Ihre Beiträge können Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. In vielen Fällen sind diese Höchstgrenzen jedoch bereits ausgeschöpft. Deshalb ist eine individuelle Beurteilung notwendig.
HIGHLIGHTS der Pflegerente
Eintrittsalter bis 75 Jahre
Die Pflegerente kann bis zu einem Eintrittsalter von 75 Jahren abgeschlossen werden und bietet lebenslangen Versicherungsschutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit.
Rentenleistungen bereits ab Pflegestufe 0
Mit der Pflegerente kann die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit nach den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Wir bieten generell Schutz bei Pflegestufe III und zahlen im Leistungsfall 100 % der vereinbarten Pflegerente. Zusätzlich kann die Absicherung der Pflegestufen I und II vereinbart werden. Ab sofort kann auch die Pflegestufe 0 (Demenz, eingeschränkte Alltagskompetenz) mit eingeschlossen werden. Die Höhe der Pflegerenten ist innerhalb der Tarifgrenzen frei wählbar. Beiträge sind im Leistungsfall nicht mehr zu zahlen.
Einstufung in die Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB XI) oder Punktesystem (ADL-Definition)
Definition der Pflegebedürftigkeit: Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit läuft unkompliziert und transparent, da unsere Definition der gesetzlichen Regelung entspricht (§§ 14, 15 und 45a SGB XI, Stand 15.02.2013). Alternativ prüfen wir gern, ob ein Leistungsanspruch – ggf. auf eine höhere Pflegestufe – nach dem Punktesystem besteht. Ein weiterer Leistungsanspruch (tarifabhängig) entsteht, wenn die Demenz soweit vorangeschritten ist, dass ein Autonomieverlust vorliegt.
Haben wir die erforderlichen ärztlichen Unterlagen zur Leistungsprüfung erhalten, entscheiden wir innerhalb einer Woche über den Leistungsanspruch. Besteht ein Anspruch, zahlen wir die fälligen Pflegerenten sofort bzw. befreien ab Pflegestufe I von der Beitragszahlungspflicht (tarifabhängig).
Weltweiter Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz der Pflegerente gilt weltweit.
WICHTIG: dauerhaft stabiler Beitrag
Der Beitrag bleibt während der gesamten Zahlungsdauer stabil. Das gibt Planungssicherheit, die gerade für Senioren besonders wichtig ist.
Todesfallleistung
Auf Wunsch kann für die Versicherte Person eine Todesfallleistung vor Beginn der Pflegerentenzahlung vereinbart werden. Bei Tod der Versicherten Person werden dann bis zu 100 % der eingezahlten Beiträge erstattet. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist bei Antragstellung frei wählbar. Sie ist jedoch begrenzt auf die Beiträge, die bis zum Jahrestag der Versicherung gezahlt wurden, in dem die Versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet.
Flexible Beitragszahlung
Zu Vertragsbeginn und auch während der Laufzeit kann flexibel über die Art der Beitragszahlung entschieden werden. Der Abschluss der Versicherung kann mit einer Kombination aus Einmalzahlung und laufendem Beitrag getätigt werden. Während der Versicherungsdauer kann mit zusätzlichen Einmalzahlungen der laufende Beitrag reduziert oder sogar abgelöst werden. An den vereinbarten Leistungen ändert sich dadurch nichts. Der Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich erhalten.
Auszahlungen während der Vertragslaufzeit
Bei der PflegeRente besteht die Möglichkeit, anteilig Kapital zu entnehmen. Diese Option kann nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres in Anspruch genommen werden, sofern der Vertrag per Einmalbeitrag oder mit einem kombinierten Beitrag abgeschlossen wurde. Gegen einen erhöhten bzw. dann laufenden Beitrag, aber ohne erneute Gesundheitsprüfung, kann für den Rest der Laufzeit nach der Auszahlung der komplette Versicherungsschutz erhalten werden.
Dynamische Erhöhungen der Pflegerente
Mit der Dynamik kann der Versicherungsschutz an die steigenden Kosten angepasst werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese kann bei laufender Beitragszahlung und auch bei Einmalbeitrag vereinbart werden. Die Pflegerente kann darüber hinaus auch im Leistungsfall über maximal zehn Jahre garantiert erhöht werden. Die Rentendynamik kann bei Vertragsabschluss mit einem jährlichen Steigerungssatz von 1–5 % vereinbart werden.
Erhöhung der Pflegerente durch Plus-Rente
Der Kunde erhält zusätzlich eine Plus-Rente ab der ersten Pflegerentenzahlung. Die zum Beginn der Pflegerentenzahlung geltende Plus-Rente (derzeit 30 %) ist für die Dauer der Pflegebedürftigkeit garantiert.
Nachzahlung bis zwölf Monate rückwirkend
Im Leistungsfall erfolgt für maximal zwölf Monate eine rückwirkende Beitragsbefreiung bzw. Pflegerentenzahlung, wenn die Pflegebedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen wurde.
Leistungserhalt auch bei Rückstufung
Bei Verbesserung des Gesundheitszustandes und Rückstufung in eine nicht versicherte Pflegestufe bleibt die Beitragsbefreiung für die Versicherung bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherte Person mind. zwölf Monate Pflegerente aufgrund Pflegestufe III oder II erhalten hat. Sollte die Versicherte Person mind. 18 Monate durchgängig Leistung in Pflegestufe III erhalten haben, wird die Leistung bis zum Tod weitergezahlt. Die Versicherung ist weiterhin beitragsfrei und eine Rückstufung wird nicht mehr vorgenommen.
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