letzte Aktualisierung: 23.01.2013
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Pferde Leibesfruchtversicherung

Pferde Leibesfruchtversicherung | Vergleich | Preis | Leistung
Bereits vor der Geburt abgesichert

Ein neues Pferdeleben ist immer etwas Aufregendes! Doch gerade die Zeit vor, während und nach der Geburt ist für ein Fohlen besonders gefährdet.

Daher bieten wir die Pferde Leibesfruchtversicherung mit Versicherungsschutz, der bereits vor der Geburt beginnt!

Pferde Leibesfruchtversicherung PDF Antrag
Telefonisch kostenfreie und unverbindliche Beratung zur Leibesfruchtversicherung unter

030 / 34 34 61 61

Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Monat der Trächtigkeit und einem Monat vor der Geburt. Entscheidend ist der Zeitpunkt wann der Antrag bei uns eingeht.

Nach der Geburt ...

Sollten Sie nicht vergessen, uns die Daten des jungen Fohlens zukommen zu lassen. Es bleibt bis zur Abmeldung natürlich mit der vereinbarten Deckungssumme versichert.

Und wenn das Fohlen groß ist ...

Bieten wir wunschweise mit der Pferdelebensversicherung weiteren Schutz. Beispielsweise auch für Zuchtpferde und Reitpferde!

Leistungen und Beiträge ...

Für die Pferde Leibesfruchtversicherung gelten folgende Versicherungssummen und Jahresbeiträge:

Versicherungssumme: Beitrag im 1. Jahr:
1.500,00 Euro 142,80 Euro inkl. 19% Versicherungssteuer
2.000,00 Euro 214,20 Euro inkl. 19% Versicherungssteuer
Ab dem 2. Versicherungsjahr gilt der Beitragstarif für Fohlen für die gesamte Vertragslaufzeit:
bei 1.500,00 € Versicherungssumme 6,97 € monatlich inkl. 19% Versicherungssteuer
bei 2.000,00 € Versicherungssumme 8,93 € monatlich inkl. 19% Versicherungssteuer
bei 2.500,00 € Versicherungssumme 11,99 € monatlich inkl. 19% Versicherungssteuer

Die Entschädigung beträgt:

ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt
bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall
50%
ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod,
Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit,
Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl
80%
Leibesfruchtversicherung PDF Antrag

Informationen zur Pferde Leibesfruchtversicherung

Antrag zur Leibesfruchtversicherung

Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt (entscheidend ist der Eingang des Antrages). Bitte den Antrag daher möglichst gleich nach der Feststellung der Trächtigkeit – spätestens 1 Monat vor der erwarteten Geburt absenden.

Nach der Geburt kann die Versicherungssumme auf Wunsch abgeändert werden.

G&P Versicherungsmakler
Inhaber: Brian Heidemann
Saatwinkler Damm 66
D-13627 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
info@GUP-Makler.de
Anfahrts-/Wegbeschreibung

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