030 / 34 34 61 61
Pferde Leibesfruchtversicherung

Bereits vor der Geburt abgesichert
Ein neues Pferdeleben ist immer etwas Aufregendes! Doch gerade die Zeit vor, während und nach der Geburt ist für ein Fohlen besonders gefährdet.
Daher bieten wir die Pferde Leibesfruchtversicherung mit Versicherungsschutz, der bereits vor der Geburt beginnt!
Pferde Leibesfruchtversicherung PDF Antrag
Telefonisch kostenfreie und unverbindliche Beratung zur Leibesfruchtversicherung unter
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Monat der Trächtigkeit und einem Monat vor der Geburt. Entscheidend ist der Zeitpunkt wann der Antrag bei uns eingeht.
Nach der Geburt ...
Sollten Sie nicht vergessen, uns die Daten des jungen Fohlens zukommen zu lassen. Es bleibt bis zur Abmeldung natürlich mit der vereinbarten Deckungssumme versichert.
Und wenn das Fohlen groß ist ...
Bieten wir wunschweise mit der Pferdelebensversicherung weiteren Schutz. Beispielsweise auch für Zuchtpferde und Reitpferde!
Leistungen und Beiträge ...
Für die Pferde Leibesfruchtversicherung gelten folgende Versicherungssummen und Jahresbeiträge:
| Versicherungssumme: | Beitrag im 1. Jahr: |
| 1.500,00 Euro | 142,80 Euro inkl. 19% Versicherungssteuer |
| 2.000,00 Euro | 214,20 Euro inkl. 19% Versicherungssteuer |
| Ab dem 2. Versicherungsjahr gilt der Beitragstarif für Fohlen für die gesamte Vertragslaufzeit: | |
| bei 1.500,00 € Versicherungssumme | 6,97 € monatlich inkl. 19% Versicherungssteuer |
| bei 2.000,00 € Versicherungssumme | 8,93 € monatlich inkl. 19% Versicherungssteuer |
| bei 2.500,00 € Versicherungssumme | 11,99 € monatlich inkl. 19% Versicherungssteuer |
Die Entschädigung beträgt:
| ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall |
50% |
| ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl |
80% |
Informationen zur Pferde Leibesfruchtversicherung
Antrag zur LeibesfruchtversicherungDer Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt (entscheidend ist der Eingang des Antrages). Bitte den Antrag daher möglichst gleich nach der Feststellung der Trächtigkeit – spätestens 1 Monat vor der erwarteten Geburt absenden.
Nach der Geburt kann die Versicherungssumme auf Wunsch abgeändert werden.
Inhaber: Brian Heidemann
Saatwinkler Damm 66
D-13627 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
info@GUP-Makler.de
Anfahrts-/Wegbeschreibung
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