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Hundehaftpflicht

Die Hundehaftpflicht ist in verschiedenen Formen in den Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen sind alle Hundehalter zu dieser Hundeversicherung verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht für Hunde mit einer Körpergröße von über 40 Zentimetern. Sachsen-Anhalt macht die Hundehaftpflicht von einer Rasseliste abhängig und Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verpflichten Hundehalter auffällig gewordener Hunde zu dieser Hundeversicherung. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern ist die Hundehaftpflicht eine vollständig freiwillige Versicherung.

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